Open Access-Förderung

Fonds der Hochschule

Die Hochschule Darmstadt unterstützt Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Open Access-Publizieren und fördert dieses aktiv. 

 

Die Hochschule Darmstadt vergibt die Mittel des Open Access-Fonds nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip:

Es werden ausschließlich Veröffentlichungen finanziert, bei denen ein/e Angehörige/r der Hochschule Darmstadt als „Submitting Author“ oder „Corresponding Author“ verantwortlich ist.

  • Es werden nur reine, goldene Open Access-Zeitschriften gefördert, die alle ihre Beiträge unmittelbar nach Erscheinen kostenfrei und ungehindert im Internet zugänglich machen.
  • Der Artikel bekommt eine CC-Lizenz (empfohlen: CC-BY oder CC-BY-SA)
  • Die Förderungshöchstsumme beträgt 2.000 € (inkl. 19% MwSt.) pro Veröffentlichung.
  • Die ORCID des/r Autor(en) wird im Artikel angegeben
  • Wir bitten Sie, in Ihrem Artikel auf die Unterstützung durch den Publikationsfonds hinzuweisen: „We acknowledge support by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG – German Research Foundation) and the Open Access Publishing Fund of Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences.“
  • Die Publikationen werden im Repositorium der Hochschule Darmstadt h_docs verfügbar gemacht.

Nicht finanziert werden:

  • Artikel, für die Drittmittel zum Open Access-Publizieren zur Verfügung stehen.
  • Hybride Open Access-Modelle subskriptionspflichtiger Zeitschriften.
  • Herausgeberschaften
  • Übersetzungen

Sie können sich direkt an die Open Access-Beauftragte der Hochschule Darmstadt wenden, wenn Sie einen Antrag zur Übernahme von APC-Gebühren stellen möchten. Dies ist möglich, sobald ihr Artikel von einer Open Access-Zeitschrift angenommen wurde. 

Gerne können Sie sich schon bei der Auswahl einer Zeitschrift an die Open Access-Beauftragte wenden, um die Förderfähigkeit Ihres Artikels im Vorfeld zu klären oder sich über den aktuellen Ausgabenstand des Fonds zu informieren. Eine Reservierung von Mitteln zum Zeitpunkt der Artikeleinreichung ist nicht möglich.

Liegt zum Zeitpunkt der Beantragung bereits eine Rechnung vor, so kann das Original direkt mit dem Antrag eingereicht werden, die Bibliothek veranlasst dann die Zahlung direkt aus dem Publikationsfonds.

Bitte stellen Sie folgende Punkte sicher:

Die Hochschule Darmstadt (Fachbereich/Einrichtung) muss Rechnungsempfänger sein und die Rechnung muss Netto-Beträge ausweisen.

Insbesondere bei Rechnungsstellern innerhalb der EU muss die USt-IdNr. (bzw. VAT No.) der Hochschule Darmstadt (DE 811763762) ausgewiesen sein, damit keine Steuer berechnet wird.