Open Access-Publizieren

Die Hochschule Darmstadt unterstützt den Open-Access-Gedanken und hat deshalb die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Mit ihrer Open Access-Resolution ermutigt die Hochschule Darmstadt ihre Mitglieder, Publikationen im Sinne von Open Access zugänglich zu machen.

Mögliche Wege zur Open Access Publikation:

Als Goldener Weg des Open Access Publizierens wird die Erstveröffentlichung eines wissenschaftlichen Werks in einem reinen Open Access Journal, als Open-Access-Monographie oder als Beitrag in einem Open Access erscheinenden Sammelwerk oder Konferenzband bezeichnet. Eine solche Veröffentlichung durchläuft genau wie eine traditionelle Veröffentlichung im Closed Access einen Qualitätssicherungsprozess mit Peer- oder Editorial Review und ist somit wissenschaftlich anerkannt. Die sofortige freie Verfügbarkeit einer goldenen Open-Access-Publikation wirkt sich oft günstig auf Reichweite, Wahrnehmung, Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit aus. Die Kosten für derartige Veröffentlichungen, sogenannte Article-Processing-Charges (APC) werden von den Autorinnen und Autoren getragen. Mitglieder der Hochschule Darmstadt können dabei vom Publikationsfonds der Hochschule unterstützt werden.

Empfohlene Vorgehensweise

Prüfen Sie, welche Open Access-Zeitschriften, die ein Peer Review vornehmen, für Ihre Publikation infrage kommen und welche Kosten ggf. entstehen. Hierbei hilft das Directory of Open Access Journals (DOAJ). Prüfen Sie die Qualität der Zeitschrift über den Quality Open Access Market (QOAM). Bei diesem Schritt unterstützt Sie die Bibliothek.

Reichen Sie Ihre Publikation bei der Zeitschrift ein. Bei Erfüllung der entsprechenden Vorgaben können die Publikationskosten durch den OpenAccess-Fonds der Hochschule Darmstadt erstattet werden.

Als grüner Weg des Open Access Publizierens - auch Selbstarchivierung genannt - wird die zusätzliche Veröffentlichung eines in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienenen Beitrags auf einem Repositorium bezeichnet. Diese kann entweder zeitgleich oder unter Einhaltung einer Embargofrist erfolgen und ist für Pre- und Postprints möglich. Ein Preprint hat den Begutachtungsprozess noch nicht durchlaufen und ist noch nicht für die Veröffentlichung empfohlen. Es handelt sich um den Beitrag in seiner bei einer Zeitschrift oder einem Verlag eingereichten Manuskriptfassung. Im Gegensatz dazu ist bei einem Postprint der Begutachtungsprozess abgeschlossen und es wurde für die Veröffentlichung akzeptiert. Postprints gibt es in zwei Erscheinungsformen. Zum einen kann ein Postprint vollkommen identisch mit der in der Zeitschrift oder bei dem Verlag veröffentlichten Fassung sein, zum anderen kann es sich um die akzeptierte Autorenfassung handeln, die sich in Layout, Formatierung und Paginierung von der Verlagsversion unterscheidet. Verlage und Zeitschriften haben sehr unterschiedliche Regelungen zur Selbstarchivierung.

Empfohlene Vorgehensweise

Stellen Sie fest, ob die Zeitschrift, bei der Sie Ihre Publikation einreichen wollen, eine Parallelveröffentlichung oder eine Selbstarchivierung auf einem Institutional Repository gestattet. Dies ist zunehmend bereits der Fall, meist jedoch mit besonderen Bedingungen verbunden (z.B. Sperrfrist, Copyright-Vermerk). Die folgenden Datenbanken geben Ihnen bei diesem Schritt Auskunft:

  • OA-Policies DFG-gefördertes Projekt mit einer deutschsprachigen Schnittstelle zur Datenbank des Sherpa-Projekts
  • SherpaRomeo-Datenbank Übersicht der OA-Policies der Verlage und der von ihnen herausgegebenen Zeitschriften
  • SherpaJuliet-Datenbank Übersicht der OA-Policies der Forschungsförderer (z.B. DFG)

Reichen Sie Ihre Publikation bei der Zeitschrift ein.

Wenn Ihr Beitrag von der Zeitschrift akzeptiert wurde, dann achten Sie beim Abschluss des Autorenvertrags darauf, dass Ihnen eine Selbstarchivierung gestattet wird. 

Zur Auswahl eines geeigneten Repositoriums können Sie das Directory of Open Access Repositories (openDOAR) nutzen.

 

 

Transformationsverträge

DEAL

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen verhandelt die bundesweit geltenden Lizenzverträge mit den Verlagen Elsevier, Springer Nature und Wiley mit dem erklärten Ziel, den teilnehmenden Einrichtungen einen dauerhaften Zugriff auf die Volltexte aller Artikel aus Zeitschriften der jeweiligen Verlage sowie die Möglichkeit des Open Access-Publizierens anzubieten.

DEAL-Verträge mit Wiley, Springer Nature und Elsevier

Der erste DEAL-Vertrag wurde zu Beginn des Jahres 2019 mit dem Verlag Wiley, der zweite zu Beginn des Jahres 2020 mit dem Verlag Springer Nature abgeschlossen. Der DEAL-Vertrag mit Elsevier trat am 01.01.2024 in Kraft. Die Hochschule Darmstadt hat alle Verträge unterzeichnet. Für die Mitglieder der Hochschule Darmstadt ergeben sich hieraus folgende Vorteile:

  • lesender Zugang zu vielen Zeitschriften der Verlage
  • Möglichkeit des kostenfreien Open Access-Publizierens in den meisten Zeitschriften der Verlage
  • erhöhte Sichtbarkeit
  • einfachere Nachnutzbarkeit durch Wahrung der Rechte der Autorinnen und Autoren
  • weniger administrativer Aufwand für Autorinnen und Autoren, da die Bibliothek Kosten und Abwicklung übernimmt

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.projekt-deal.de/ sowie auf den Webseiten der Verlage.

Weitere Transformationsverträge unterhält die Hochschule Darmstadt mit folgenden Verlagen: 

Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen direkt die Bibliothek.