Verlängerung, Mahnung, Rückgabe
Verlängerung der Leihfrist
Ihr entliehenen Medien können bis zu neunmal verlängert werden, sofern keine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt. Über Ihr persönliches Ausleihkonto können Sie drei Leihfristverlängerungen selbst durchführen. Gehen Sie hierzu in Ihr Ausleihkonto und rufen Sie die Liste mit Ihren entliehenen Medien auf. Wählen Sie die zu verlängernden Medien aus und klicken Sie anschließend auf "Verlängern". Bitte achten Sie selbst auf die neue Leihfrist und notieren Sie sich diese. Achten Sie unbedingt auf evtl. nicht verlängerte Leihfristen.
Für weitere Verlängerungen wenden Sie sich bitte an die Ausleihtheken oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an info.bib@h-da.de .
Mahngebühren
Sollten Sie die Leihfrist eines Mediums überschreiten, werden Mahngebühren fällig. Pro Medium werden folgende Mahngebühren berechnet:
- 1. Mahnung: 3,00 €
- 2. Mahnung: + 3,00 € (14 Tage später)
- 3. Mahnung: + 6,00 € (14 Tage später)
Ab 6,00 € ausstehender Gebühren sind keine Ausleihvorgänge mehr möglich.
Die Mahngebühren sind innerhalb von vier Monaten in bar in der Bibliothek zu entrichten.
Rückgabe der Medien
Bitte geben Sie Ihre ausgeliehenen Medien rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist in der entsprechenden Bibliothek zurück. Die Rückgabe ist auch über die Selbstverbuchungsgeräte möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Ihre Medien in die dafür vorgesehenen Rückgabe-Container vor den Eingängen der Bibliotheken legen.
Rückgabeerinnerung per Mail
Sieben Tage vor Ablauf der Leihfrist können Sie sich unverbindlich per E-Mail an die Rückgabe bzw. Verlängerung der von Ihnen entliehenen Medien erinnern lassen.
Beachten Sie bitte: Für den Empfang übernehmen wir keine Garantie. Sollte Ihnen einmal eine solche "Erinnerungsmail" nicht zugestellt werden, können Sie daraus keinerlei Rechtsansprüche gegen die Bibliothek herleiten. Die E-Mail dient ausschließlich der unverbindlichen Erinnerung. Sie sind trotzdem zu fristgerechter Rückgabe verpflichtet. Eine Überschreitung des Rückgabetermins führt zur Erstellung gebührenpflichtiger Mahnungen.
Verlust und Beschädigung von Medien
Sollten Sie Medien verloren haben oder beschädigt zurückgeben, sind Sie zu Ersatzleistungen und/oder -zahlungen verpflichtet. Bitte kontaktieren Sie uns.