Zweitveröffentlichungsrecht

Zweitveröffentlichungsrecht

Bei einer Zweitveröffentlichung im Open Access wird eine zuvor in einer kosten- oder subskriptionspflichtigen Zeitschrift oder Periodika erschienene Publikation mit zeitlichem Versatz zusätzlich über ein Repositorium frei verfügbar gemacht. Geeignet sind hier sowohl institutionelle wie auch fachspezifische Repositorien. Eine Übersicht über internationale Repositorien bietet OpenDoar.

Eine Zweitveröffentlichung kann sowohl Reichweite als auch Rezeption einer Publikation unter Umständen deutlich erhöhen und ist deshalb auch im Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Das Recht zur Zweitveröffentlichung ist den Autorinnen und Autoren vorbehalten. Die Bedingungen für eine Zweitveröffentlichung unterscheiden allerdings sich von Verlag zu Verlag. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Verlage oder auch bei SHERPA/RoMEO.

In §38 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes ist seit dem Jahr 2014 das gesetzliche Recht zur Zweitveröffentlichung verbrieft. Es ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Publikation muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • wissenschaftlich 
  • öffentlich finanziert
  • Erstveröffentlichung in periodischer Publikation (Zeitschrift, Periodika)
  • Erstveröffentlichung liegt mindestens 12 Monate zurück
  • nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion darf verwendet werden
  • Zweitveröffentlichung nicht zu gewerblichen Zwecken
  • detaillierte Angabe der bibliographischen Daten der Erstveröffentlichung

Weitere Informationen zu Urheberrecht und Zweitveröffentlichung finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter:

Urheberrecht in der Wissenschaft und Zweitveröffentlichungsrecht

Die hier dargestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Sie stellen jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Generell kann die Bibliothek keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen.